§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie, Carina Meiboom, (im folgenden „Therapeutin“ oder „ich“ genannt)
und der Klientin/dem Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB,
soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. - Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn Klient*in das generelle Angebot meiner Praxis annimmt und sich zum Zweck von Therapie an mich wendet.
- Als Klient*in meiner Praxis, können Sie Psychotherapie (Einzel- oder Gruppentherapie) in Anspruch nehmen.
Eine Therapie ersetzt nicht die gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. - Bei Beschwerden mit Krankheitswert fordere ich auf, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
- Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich, mich darüber zeitnah zu informieren.
§ 2 Erfolg der Ziele:
Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Erfolg eintritt.
§ 3 Honorar und Bezahlung:
- In der Regel gelten die auf meiner Internetseite festgelegten aktuellen Honorarsätze.
- Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
§ 4 Kostenerstattung durch Dritte:
- Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass Klient*in selbst für die Informationsbeschaffung als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich sind.
- Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, eine Abrechnung zu erstellen.
- Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen.
- Der Umfang meiner Leistungen als Therapeutin beschränkt sich auf nicht erstattungsfähige Leistungen.
§ 5 Termine und Ausfallhonorar:
Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche
Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars für eine Zeitstunde fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt wurde. Sonderregelung für Termine am Montag: Vereinbarte Termine für montags, bitte bis spätestens am Freitag um 16.00 Uhr absagen.
§ 6 Behandlungsdauer
- Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
- Die Behandlung endet, wenn sich Klient*in oder Therapeutin nach vorheriger Ankündigung dafür entscheiden.
- Ich bin berechtigt, die Behandlung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 7 Schweigepflicht:
- Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
- Klientendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten/ der Klientin Auskünfte nur mit schriftlicher Zustimmung.
- Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten:
Meinungsverschiedenheiten aus der Vereinbarung sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die therapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
§ 9 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.